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Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsrecht umfasst alle Bereiche, die den Rechtsraum zwischen Arbeitsnehmern und Arbeitgebern abdecken. Hierzu gehören sämtliche Facetten der Kündigungen in diesem Arbeitsverhältnis. In aller Regel werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf gütlichem Wege versuchen Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen. Greifen allerdings solch vorbereitende Maßnahmen nicht, dann bleibt keine andere Wahl als weitere Dinge in die Wege zu leiten.

Die außerordentliche Kündigung ist allerdings ein starkes und in aller Regel letztes Mittel, weitaus üblicher sind fristgemäße Kündigungen.

Welche Kündigungsarten kennen wir in Deutschland?

Die Arten sich von einem Mitarbeiter zu lösen sind vielfältig. Von der ordentlichen zur außerordentlichen Kündigung sind es gewaltige Schritte und die Gründe sind so vielfältig wie die Wege die dorthin führen.

Auch der Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten sich aus einem Arbeitsverhältnis zu lösen. Häufig geschieht das auch, weil die vereinbarte Vergütung zu spät oder gar nicht auf dem Konto ankommt. Beide Seiten haben also das Recht auf ihrer Seite, wenn es sich um ein gravierendes Fehlverhalten des Vertragspartners handelt.

Kündigungsarten mit oder ohne Kündigungsschutz:

• Änderungskündigung

• Außerordentliche oder auch fristlose Kündigung (zumeist personen- oder verhaltensbedingt)

• Betriebsbedingte Kündigung

• Fristgerechte oder ordentliche Kündigung

• Verdachtskündigung

Tipp: Es ist in jedem Fall ratsam, sich schon bei den ersten Vorwürfen oder Abmahnungen, also noch vor der Kündigung einen Anwalt oder anderen deutschen Großstädten ins Boot zu holen.

In einigen Fällen steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitslosengeld zu. Hierbei kommt es ganz darauf an, welche Kündigung ausgesprochen wurde. Hat der Arbeitnehmer mitgewirkt, zum Beispiel beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, dann wird das Arbeitsamt in aller Regel eine Sperrfrist verhängen.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung fristgemäß entkräften

Eine zumeist fristlose oder damit auch außerordentliche Kündigung kann ein Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund aussprechen. In jedem Fall muss es dem Arbeitgeber unzumutbar sein, den Angestellten weiterhin zu beschäftigen. Bei strafbaren Handlungen, ständiger Unpünktlichkeit oder auch eigenmächtigen Urlauben und vielen weiteren wichtigen Verstößen kann der Arbeitgeber zu Recht Schritte einleiten, um den Arbeitnehmer zu disziplinieren.

Die Gründe können lt. dem deutschen Arbeitsrecht ganz unterschiedlich gestaltet sein in folgenden Bereichen und sowohl verhaltensbedingt als auch in der Person des Mitarbeiters zu finden sein. Wer gestohlen oder weitere strafbare Handlungen begangen hat, oder Vollmachten missbraucht, wird es schwer haben der außerordentlichen Kündigung zu widersprechen. Häufig werden allerdings auch unberechtigte Gründe vorgeschoben um einen missliebigen oder lästigen Kollegen loszuwerden. Dem sollte man in jedem Fall entgegentreten.

Bevor man eine solche Kündigung ausspricht müssen allerdings zusätzlich noch weitere Maßnahmen erfolglos gewesen sein. Zumeist erfolgen zunächst einige Ermahnungen und danach auch schriftliche Abmahnungen. Auch auf diese sollte ein Arbeitnehmer bereits reagieren, denn häufig sind diese der Auftakt zu weiteren und einschneidenden Maßnahmen. Sind Abmahnungen oder gar ein ungerechtfertigtes Fehlverhalten erst einmal in der Personalakte, dann wird man diese Vorwürfe nicht mehr los.

Ablauf der außerordentlichen Kündigung

Bei groben Pflichtverstößen, die das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien nachhaltig erschüttern, ist auch die Abmahnung entbehrlich. Zumeist ist in solchen Fällen das Vertrauensverhältnis schon so nachhaltig erschüttert, dass die fristlose Kündigung eine logische Folge aus dem Verhalten eines der Vertragsschließenden ist.

Die Firma hat nach Kenntnis solch elementarer und wichtiger Gründe gesetzlich vorgegeben zwei Wochen Zeit die Kündigung auszusprechen. Es muss ein ordentliches Kündigungsschreiben mit ausführlicher Begründung schriftlich aufgesetzt, unterschrieben und dem Arbeitnehmer sicher zugestellt werden. Als Empfänger hat man ebenfalls einen festgelegten Zeitrahmen diesen vorgetragenen Gründen zu widersprechen.

Der beauftragte Rechtsanwalt handelt im Sinne seines Mandanten und wird deshalb versuchen den Betroffenen auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Entkräftung der Vorwürfe hinzuweisen. Der Kündigende muss im Fall des Falles die Gründe für die außerordentliche Kündigung beweisen. Betroffene sollten ebenso rechtzeitig dafür sorgen, dass sie den Gegenbeweis antreten können. Dies kann mithilfe von Zeugen oder sonstigen Belegen in mündlicher oder schriftlicher Form vor einem Gericht erfolgen.