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Arbeitsrecht: Wichtige Begrifflichkeiten im Joballtag

Jeder Arbeitnehmer ist in der Regel froh, wenn ihm sein Job Spaß macht und er für seine Tätigkeit angemessen entlohnt wird. Manchmal kommt es jedoch zu Problemen oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn sich der Arbeitnehmer mit verschiedenen Begrifflichkeiten im Arbeitsrecht auskennt. Falls dies nicht gegeben ist, so wäre es ratsam, bei ernsthaften Problemen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Ein wichtiges Thema im Joballtag und in diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Kündigung. Hier wird zunächst jedoch stets unter der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung unterschieden. Die verhaltensbedingte Kündigung ist dann rechtens, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers vertragswidrig ist. Und hierbei werden keineswegs die Eignung oder die Fähigkeiten des Betroffenen beurteilt. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund nicht im arbeitstechnischen Verhalten des Mitarbeiters, sondern bezieht sich auf dessen Persönlichkeit. Ist der Arbeitnehmer wegen einer persönlichen Eigenschaft nicht mehr fähig, seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen, so wird meist auch das Arbeitsverhältnis dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Ein Grund für die personenbedingte Kündigung ist etwa die Alkoholsucht des Arbeitnehmers.

Abmahnung und betriebsbedingte Kündigung

Es gibt allerdings auch noch eine dritte Form von Kündigungen, die im Arbeitsrecht fest verankert sind und mit welcher sich Arbeitnehmer in bestimmten Situationen häufig konfrontiert sehen. Die Rede ist von einer betriebsbedingten Kündigung. Die Kündigung wird dem Arbeitnehmer hier aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochen und das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall dann unwiderruflich beendet.

Auf die betriebsbedingte Kündigung hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss. Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung, die im Übrigen diejenige Kündigungsart ist, die häufiger als die beiden anderen ausgesprochen wird, gehören die Stilllegung des Betriebes oder eine Umstrukturierung innerhalb des Unternehmens.

Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer auch mit der Begrifflichkeit Abmahnung konfrontiert werden. Eine Abmahnung wird gegenüber dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn dieser beispielsweise ein vertragswidriges Verhalten an den Tag legt. Die Abmahnung wird stets als Vorstufe zur Kündigung betrachtet und muss dem Arbeitnehmer zwingend vor der Kündigung ausgesprochen werden. Er erhält dadurch die Chance, das vertragswidrige Verhalten, welches zum Vertrauensbruch mit dem Arbeitgeber geführt hat, wieder in Ordnung zu bringen und somit der Kündigung zu entgehen.

Was es mit dem Anspruch auf Abfindung auf sich hat

In vielen Fällen, bei denen das Arbeitsverhältnis beendet wird, erhofft sich der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen sogar davon aus, dass sie einen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung haben, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Dem ist jedoch nicht so. Zumeist wird bei einer Abfindung zwischen beiden Vertragspartnern ein Vergleich geschlossen, denn beide Seiten wollen damit einen kostenaufwendigen Gerichtsprozess vermeiden.

In der Regel findet die Einigung bei einer Abfindung letztendlich einvernehmlich statt. Abfindungen werden beispielsweise dann gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus eigener Veranlassung heraus ausscheiden möchte und dem Unternehmen zuvor über lange Jahre hinweg treu seinen Dienst erwiesen hat.

Werden Abfindungszahlungen hingegen vor einem Gericht entschieden, so können damit hohe Kosten einhergehen. Der betroffene Arbeitgeber, der eine Abfindung zahlen soll, aber auch jeder Arbeitnehmer, der denkt, dass er Anspruch auf die Abfindungszahlung hat, sollte Rechtsbeistand erbitten, um sich bei einem möglichen Prozess entsprechend verteidigen und vertreten zu können.