Ob Sprachschule oder Friseurlehrgang – Mit dem Bildungsgutschein zum beruflichem Erfolg
Innerhalb der Gesellschaft unterliegt die Arbeitswelt stetigen Entwicklungen und immerwährenden Veränderungen. Um den steigenden Anforderungen innerhalb des Berufes gerecht zu werden, ist es deshalb unabdingbar, sich weiterzubilden und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem erhöht eine ständige Weiterbildung die Arbeitsplatzsicherheit, eröffnet neue Möglichkeiten oder den Wechsel des Arbeitsumfeldes und bietet außerdem auch manchmal Aufstiegschancen, häufig verbunden mit einem höheren Einkommen.
Um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, den Wiedereinstieg nach Kindererziehungszeiten zu gewährleisten, den Arbeitsort aufgrund privater Umstände zu wechseln oder das zwingende Erfordernis, sich beruflich weiterzubilden, kommt deshalb niemand umhin, ein Leben lang dazuzulernen und sich fortzubilden. Vonseiten des Staates wird die berufliche Weiterbildung daher mit einer Bildungsprämie bis zu einer Höhe von fünfhundert Euro gefördert.
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Fördermöglichkeit Bildungsgutschein
Die staatlichen Förderungsmöglichkeiten für Selbstständige, Angestellte und Arbeitslose sind vielfältig. Für die beiden Letztgenannten stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mehrere Komponenten der finanziellen Unterstützung bereit. Dazu zählt als eine wichtige Komponente der Bildungs- oder Prämiengutschein, der bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen gewährt wird.
Voraussetzungen der Gewährung
Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens fünfzehn Stunden wöchentlich arbeiten, und laut aktuellem Einkommenssteuerbescheid über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen, können einen Bildungsgutschein bis maximal 500 Euro beantragen. Bei gemeinsam Veranlagten erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf jährlich 40.000 Euro. Dabei wird das Einkommen zudem um etwaige Kinderfreibeträge vermindert.
Bundesweit stehen Mitarbeiter in Beratungsstellen des Bundesministeriums zur Verfügung, die an einer Weiterbildung Interessierte kompetent zur aktuellen Arbeitsmarktsituation und den Erfordernissen, aber auch zu den vielfältigen Weiterbildungsangeboten und -anbietern kompetente Auskünfte erteilen können. Außerdem überprüfen diese, ob der Weiterbildungsinteressierte die Voraussetzungen der Gewährung eines Bildungsgutscheines erfüllt.
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen verhalten sich hinsichtlich der Wertung bestimmter Angebote neutral, können jedoch gezielte Angaben zum lokalen und regionalen Arbeitsmarkt sowie zum Weiterbildungsziel und den Anforderungen an die Weiterbildung machen.
Sprachtraining oder Frisörausbildung – Welche Möglichkeiten eröffnet ein Bildungsgutschein?
Die Möglichkeiten der Weiterbildung gestalten sich sehr vielfältig. So werden vielfach beispielsweise Sprachkurse belegt, die an diversen Institutionen angeboten werden. Dabei bietet sich sowohl die Möglichkeit, die Bildungsprämie bei einer privaten Institution einzulösen. Es kann aber auch ein Kurs an der Volkshochschule belegt werden. Hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. Bei beiden Varianten gilt: Wer über einen Bildungsgutschein verfügt, muss dann lediglich einen Anteil der zu entrichtenden Kosten allein tragen.
Allerdings fördert die Bildungsprämie lediglich Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Relevanz hinsichtlich der Ausübung der bisherigen oder der zukünftigen beruflichen Tätigkeit aufweist. Diese Maßnahmen sollen wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und vorhandene Kompetenzen erweitern. Wer sich also im Friseurhandwerk weiterbilden möchte, kann sich dementsprechend einen derartigen Kurs fördern lassen.
Wenn beispielsweise ein Kompakt-Sprachkurs an einer verifizierten Einrichtung belegt wird, können mithilfe des Bildungsgutscheins erhebliche Kosten gespart werden. Zugleich kann ein Fremdsprachenerwerb dazu beitragen, die beruflichen Chancen deutlich zu erhöhen. Expandiert das Unternehmen und hat auch Sitze im Ausland, stehen die Chancen, dort zu arbeiten und zu leben, deutlich besser als ohne vorhandene Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes.
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