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Tipps und Tricks für Existenzgründer – so erhalten Sie den Gründungszuschuss

Ist der Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit geplant, so taucht meist schnell auch der Begriff Gründerzuschuss auf. Die Jungunternehmer erhoffen sich damit einen besseren Start und finanzielle Unterstützung bei den Erstanschaffungen.

Keine Frage, der Gründerzuschuss hilft über die erste schwierige und meist noch umsatzschwache Zeit hinweg – allerdings bekommt nicht jedes Start-up-Unternehmen einen Zuschuss. Ganz im Gegenteil: Seit 2012 gibt es Änderungen, die dafür sorgen, dass die meisten Jungunternehmer diesbezüglich leer ausgehen.

Was Arbeitsvermittler für die Erteilung des Gründerzuschusses verlangen

Wer einen Gründerzuschuss beantragen möchte, der muss sich zunächst an die zuständige Arbeitsagentur wenden und im Zuge dessen einen Fragebogen ausfüllen. Hiermit soll geklärt werden, ob der Antragsteller alle Kriterien erfüllt, die für die Erteilung des Gründerzuschusses sprechen.

Der Zuteilung des Gründerzuschusses ist letztendlich Ermessenssache und unterliegt stets im Einzelfall der Entscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur.

Die wichtigsten Kriterien für die Zuteilung des Gründerzuschusses im Überblick:

• Anspruch auf Arbeitslosengeld I

• Innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung

• Anspruch auf Gründerzuschuss muss mindestens noch 150 Tage gültig sein

• Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens

Noch vor wenigen Jahren war der Gründerzuschuss quasi von jedem zu bekommen. Egal, ob mit der Selbstständigkeit eine Arbeitslosigkeit überbrückt werden sollte oder ob eine zündende Geschäftsidee den Ausschlag gab.

Heutzutage muss der Antragsteller zuerst nachweisen, dass es im regionalen Umfeld keine offenen Stellen gibt, die Selbstständigkeit daher unumgänglich ist, um den Lebensstandard halten zu können. Da die Mittel des Bundes jedoch knapp sind, erhalten die meisten Antragsteller keine Gelder. Und schon mal gar nicht, wenn ihnen auch noch andere berufliche Möglichkeiten offenstehen.

Zuteilung meist erst nach der Geschäftseröffnung

Einen Zuteilungsbescheid erhalten die meisten Antragsteller erst nach der Eröffnung des Unternehmens. Daher gehen viele das Risiko der Selbstständigkeit nicht ein und verzichten vorsorglich. Es lassen sich jedoch schon im Vorfeld einige Weichen in Richtung Gründerzuschuss stellen, sodass eine Bewilligung letztendlich möglich ist.

Hierfür ist es wichtig, stets im direkten Kontakt mit der Arbeitsagentur zu bleiben. Eine Eingliederungsvereinbarung beispielsweise kann sich positiv auswirken und auch das Übermitteln eines aussagekräftigen Businessplans kann hilfreich sein.

Wichtige Überlegungen zum Thema Gründerzuschuss

Wer eine gute Geschäftsidee umsetzen möchte, der sollte sich jedoch keinesfalls nur auf die Gelder des Gründerzuschusses verlassen. Erstens handelt es sich hierbei nur um wenige Hundert Euro, zweitens wird nur kurze Zeit gefördert.

Hauptförderung

6 Monate lang Arbeitslosengeld I + 300 Euro Gründerzuschuss

Nachförderung

Verlängerung auf weitere 9 Monate / Arbeitslosengeld I entfällt

Bei Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnissen und darauffolgender Eröffnung eines Geschäftsbetriebes kann kein Gründerzuschuss in Anspruch genommen werden.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0