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Die Bedeutung des Handelsregisters für Unternehmen

Alle Firmen sind verpflichtet sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel und diese betrifft Kleingewerbetreibende und Landwirtschaftliche Betriebe. Diese üben in einem festgelegten Rahmen bei den Umsätzen zwar ein Gewerbe aus, sind jedoch nur in kleinem Rahmen an die Normen der Kaufleute gebunden.

Sollten ordentliche Kaufleute diesen Antrag unterlassen, so kann dieses Versäumnis auch mit einem Zwangsgeld belegt werden. Auch der Eintrag in das Handelsregister ist für den Eintragenden gebührenpflichtig. Andererseits haben Unternehmen durch einen Eintrag im Handelsregister die Möglichkeit alle relevanten Daten über neue oder bestehende Partner zu erfahren.

Wer profitiert von den Eintragungen?

Kleine Handwerksfirmen können Bankrott gehen, wenn sie von größeren Unternehmen, deren Kapitaldecke sehr dünn ist, eine Auftragsarbeit nicht bezahlt bekommen. Im Sog einer Geschäftsauflösung oder Insolvenz hat es schon viele Zulieferer oder Subunternehmer mit in den Abgrund gerissen.

Die Eintragung im Handelsregister ermöglicht es jedem Geschäftspartner genau zu schauen wer hinter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft steht. Auch eine AG, deren Kapitalgeber nicht transparent sind denn Aktionäre wechseln stetig, wird nach außen durch Geschäftsführer und Prokuristen vertreten.

Weitverzweigte Verästelungen und undurchsichtige Firmengeflechte sollen hierdurch zwar nicht vermieden, jedoch transparent gemacht werden. Alle wichtigen Gründungs- und Neueintragungsdokumente haben die Firmen im Handelsregister hinterlegt und so sind alle relevanten Daten im Handelsregisterauszug ersichtlich.

Welche Angaben unterliegen der Pflicht zur Eintragung?

Jede Firma die den Rahmen des Kleingewerbes überschreitet, muss sämtliche Tatsachen der Beteiligung am Handelsverkehr im Handelsregister offenlegen. Hierzu sind auch Verträge, Veränderungen und das Löschen usw. zu benennen. Es werden deshalb nicht nur bei nicht erfolgten Anmeldungen, sondern auch bei versäumten Änderungsmeldungen Zwangsgelder angedroht.

Grundsätzlich kann eine Firma davon ausgehen, dass alle wichtigen Informationen zu ihrem Unternehmen der Eintragungspflicht unterliegen. Hier gibt es jedoch feste Vorschriften und Ausnahmen, weshalb sich Firmen eingehend informieren sollten, damit sie den Gesetzen in ordnungsgemäßer Form Genüge tun.

Die Landwirtschaft genießt bei der Eintragungspflicht einen Sonderstatus. Sie können wählen, ob sie eine Eintragung wünschen oder nicht.