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Zeugniscode aufgeschlüsselt

Vorsicht ist bei Stellenwechseln geboten, denn dann sind Arbeitszeugnisse zu erwarten. Wer die Firma wechselt, sollte das sorgfältig planen. Es ist besser, sich aus einer gesicherten Stellung heraus zu bewerben. Und das unter Wahrung der Fristen und unter größter Geheimhaltung. Erst wenn alles wasserdicht ist, sollten der Vorgesetzte oder Chef eingeweiht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass nachgetreten wird. Obwohl jeder Angestellte rechtlich gesehen, ein Anrecht auf ein gutes Arbeitszeugnis hat, besteht der Zeugniscode aus Fallstricken. Ebenso wenig, wie ein Angestellter seinen Chef fragen sollte, ob er eine Krawatte schwarz für passend hält, sollte ein auf den ersten Blick passables Zeugnis ungeprüft beiseitegelegt werden. Bereits solche Formulierungen wie: Überwiegend, im Allgemeinen oder im Großen und Ganzen deuten auf eine äußerst negative Bewertung des Verhaltens und der Arbeitsleistung hin. Wer sich in diesen Fragen unsicher ist, sollte das Zeugnis von einem Anwalt prüfen lassen oder einen erfahrenen Freund fragen.

Denn es ist eine regelrechte Kunst das vermeintlich positive eines Zeugnisses so zu prüfen, dass dabei eine wirkliche Note herauskommt. Dies wissen die Personaler einer Firma nur zu gut und selbst ironische Bemerkungen finden sich in einzelnen Arbeitszeugnissen wieder. Hier ist größte Vorsicht geboten, denn auch die Tatsache, dass ein Mitarbeiter eine Firma wechselt, kann bereits Gründe dafür bieten, den weiteren beruflichen Weg durch eine ungerechte Bewertung zu erschweren. Sicherheit bieten hier einschlägige Websites und Fachbücher. Denn wer nach einer höheren Position strebt, muss wissen, wie diese Sprache zu deuten ist. Im äußersten Fall ist es notwendig sich beim Bewerbungsgespräch den Fragen eines erfahrenen Personalchefs zu stellen. Dann müssen auch negative Bewertungen angesprochen werden.

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