Die Zukunft der Jobcenter

zukunft-der-JobcenterDas Bundesverfassungsgericht hat 2007 die Konstruktion der ARGE als unzulässige Mischverwaltung zwischen Bund oder Kommune für verfassungswidrig erklärt. Bundesrat und Bundestag haben daraufhin um Juni/Juli 2010 eine SGB II-Organisationsreform beschlossen. Demnach wurden die ARGEn ab 2011 in „gemeinsame Einrichtungen“ überführt. Vor allem die Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur und Kommune zur Steuerung der gemeinsamen Einrichtung hat sich gegenüber den Arbeitsgemeinschaften geändert. Die Anzahl der Optionskommunen wird ab 2012 auf bis zu 110 erweitert. Die getrennte Trägerschaft wird bis Ende 2011 aufgelöst.

Geschrieben von Oliver

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