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Ausbildung zum Pharmareferenten

Unter den Berufen mit medizinischer Bildung abseits von Arzt und Schwester, gehört neben dem Apotheker auch der Pharmareferent. Diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland und in Österreich gültig. Schließt man einen entsprechenden Fortbildungslehrgang ab, kann man „Geprüfter Pharmareferent“ werden, und als Pharmaberater tätig werden.

Der Pharmareferent wirbt für die Produkte der Firma, bei der angestellt ist und informiert diejenigen, die in den Heilberufen tätig sind, über die angebotenen Arzneimittel. Dabei müssen zahlreiche Rechtsvorschriften beachtet werden, und auch kritische Stimmen zugunsten der hohen fachlichen Qualifikation müssen möglich sein. Kein Pharmareferent sollte wider besseren Wissens Medikamente anbieten, die nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzen. Die in den Heilberufen Tätigen informieren den Pharmareferenten im Gegenzug über aufgetretene Nebenwirkungen oder andere Probleme mit den Medikamenten der Firma. Der Pharmareferent zeichnet diese auf und überbringt diese Dokumentationen an den Hersteller. Dabei wird von einem Pharmareferenten verlangt, dass er Beratungsgespräche führen kann und über ein Mindestmaß an klinischen Grundlagen verfügt, um Krankheitsbilder zu beschreiben, Krankheitsverläufe mit Therapien im Zusammenhang zu sehen und Wirkungen sowie Anwendungsempfehlungen auszusprechen.

Was gibt es zur Ausbildung als Pharmareferent zu sagen?

Die Ausbildung zum Pharmareferenten erfolgt in einem Pharmaunternehmen in Zusammenhang mit der örtlich zuständigen IHK. Es gibt Vorlagen für eine bundeseinheitliche Ausbildung. Diese umfasst rund 1.000 Stunden in Bereichen, wie beispielsweise den naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen, der Pharmakologie oder des Arzneimittelrechts. Auch Kommunikation und Pharmamarketing wird gelehrt.

Wer diese Ausbildung nicht absolviert, aber dafür einen anerkannten medizinischen, heilberuflichen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf erlernt hat, kann die Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern er eine zweijährige Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf nachweisen kann.

Der sogenannte Pharmaberater ist nicht unbedingt ein Verkäufer im herkömmlichen Sinn, aber er ist berechtigt, dem Arzt Arzneimittelmuster zu überbringen.

Wer die Ausbildung beginnen möchte, sollte ein entsprechendes Selbstbewusstsein mitbringen, ein gepflegtes Äußeres sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit. Ebenso ist der Führerschein eine Voraussetzung, um diesen Beruf ausüben zu können.

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